Brückenteilzeit

Teilzeit ohne Falle – Brückenteilzeit

Brückenteilzeit

Hier finden Sie alles rund um die neue Brückenteilzeit, die ab 1. Januar 2019 gilt. Weitere Fragen und Antworten werden regelmäßig ergänzt.

 

Was ist die Brückenteilzeit?

Diese Teilzeitform ist neu, gilt ab 1. Januar 2019 und sie garantiert die Rückkehr in die Vollzeit unter gewissen Voraussetzungen.

Für wen gilt die Brückenteilzeit?

Mitarbeiter, die mindestens 6 Monate im Betrieb sind, der Betrieb muss mehr als 45 Mitarbeiter haben und es dürfen nicht schon zu viele andere Mitarbeiter diese Teilzeit nutzen.

Wie viele Arbeitnehmer sind davon betroffen?

Die Brückenteilzeit trift auf rund 22 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland zu. Das sind circa 59 Prozent der insgesamt 37 Millionen Arbeitenden. In Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern darf je einer von 15 Beschäftigen diese Teilzeit ausprobieren (zehn Millionen). Bei den verbleibenden 15 Millionen Arbeitenden in kleineren Firmen, gelten aber nach wie vor alle bisherigen Teilzeitvarianten, die bei Beantragung zeitlich befristet werden sollten, um der Teilzeitfalle zu entgehen.

Mein Arbeitgeber hat 25 Mitarbeiter. Ist Brückenteilzeit möglich?

Die bisherigen Teilzeitformen sind alle möglich. Beim Teilzeitantrag auf eine Befristung achten, damit man wieder in Vollzeit arbeiten darf. Die Brückenteilzeit greift erst ab 45 Mitarbeitern.

Meine Firma hat 60 Mitarbeiter, aber 4 Kollegen machen bereits Brückenteilzeit

Damit ist das Kontingent voll. Ob Sie die Brückenteilzeit nutzen können, hängt vom good Will Ihres Chefs und der Firma ab.

Unsere Unternehmung hat mehr als 200 Mitarbeiter. Was bedeutet das für meinen Teilzeitwunsch?

Ab einer Firmengröße von 200 Mitarbeitern gibt es keine Einschränkungen mehr, wie viele Mitarbeiter Teilzeit arbeiten dürfen. Dennoch müssen Sie die Teilzeit schriftlich beantragen.

Wie lange kann man Brückenteilzeit machen?

Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre, dann kann man wieder Vollzeit arbeiten. Alle anderen Teilzeitmodelle sind durch den Antrag befristet oder auch unbefristet.

Was ist die Teilzeitfalle?

Umschreibung für Teilzeitarbeiter, die eigentlich wieder mehr als die aktuelle Teilzeit arbeiten wollen. Idealerweise Vollzeit, beispielsweise weil die Kinder inzwischen weniger Betreuung benötigen. Die Teilzeitfalle ist ein Nachteil der bisherigen Teilzeitformen gewesen, wenn man die Teilzeit nicht befristet hat.

Was kommt nach einer Brückenteilzeit?

Die Option auf Vollzeit, man darf aber auch in Teilzeit bleiben, oder hat sich vielleicht nebenbei selbständig gemacht und ist dann mit einem eigenen Unternehmen selbständig.

Was kann man in der Brückenteilzeit machen?

Die Brückenteilzeit kann man ohne inhaltliche Begründung beantragen. Jeder darf selbst entscheiden, was man in der Freizeit macht. Dennoch macht es aus meiner Sicht Sinn, mit dem Chef und die Kollegen, dem Team zu reden. Schließlich ändert sich durch Teilzeit viel. Reden hilft immer!

Kann man die Brückenteilzeit aufsplitten?

Die maximale Dauer von 1 bis 5 Jahren bleibt. Ob man in der Zwischenzeit mal Vollzeit arbeitet, kann mit der Personalabteilung vereinbart werden. Beispielsweise für ein Projekt, eine Veranstaltung oder eine Messe, ist das denkbar.

Wenn man bereits Teilzeit macht, kann man dann mit seiner bisherigen Regellung in eine Brückenteilzeit wechseln?

Die Brückenteilzeit gilt erst ab 1. Januar 2019. Bisherige Regellungen sind davon ausgeschlossen. Man kann nicht in die Brückenteilzeit aus einer aktuell bestehenden Teilzeit wechseln.

Muss ich die neue Brückenteilzeit nutzen?

Man kann auch alle bisherigen Teilzeitformen nutzen. Bei der Beantragung auf die Befristung achten, damit man die Option zu 100 Prozent nicht verliert, sonst greift die Teilzeitfalle.

Kann man die Brückenteilzeit nutzen, um aus der privaten Krankenkasse raus zu kommen?

Wenn man durch eine Teilzeitform, also auch bei der Brückenteilzeit, das Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze drückt, kann man dadurch einen Wege aus der privaten Krankenversicherung finden.

Was sagen Kritiker zur Brückenteilzeit?

Sozialverbände und auch Gewerkschaften befürchten, dass nur ein Teil der betroffenen Teilzeitarbeitinnen und -arbeiter aus der bisher existierenden Teilzeitfalle herauskommen. Wirtschaftsvertreter warnen vor Komplikationen bei der Personalplanung, mehr bürokratischem Aufwand und einer Verschärfung des Fachkräftemangels. Famililenverbände gegrüßen die Brückenteilzeit, aber bemängeln, dass Gründe wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen nicht bevorzugt werden.